EASA Form 19B.1: Work-Experience Praxisnachweis von Austro ControlPart-66 AML - Praxisnachweis
Part-66 AML - Praxisnachweis Anhang 1
Part-66 AML - Praxisnachweis Anhang 2BAZL - FOCA Schweiz Practical Training Record Logbook; BestellformularWork-Experience Praxisnachweis vom LBA EASA Form 19.2 Nachweis praktischer TätigkeitenBW-Bonuspunkte Kreditierung der Ausbildung und von Tätigkeiten bei der BundeswehrANHANG III (Teil-66)
66.A.30 Erfahrunga) Ein Antragsteller auf eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal muss folgende Erfahrungen aufweisen:
1. Für Kategorie A und die Unterkategorien B1.2 und B1.4:
i) drei Jahre praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen, wenn der Antragsteller über
keine frühere relevante technische Ausbildung verfügt; oder
ii) zwei Jahre praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen und Abschluss einer Ausbildung
zum Facharbeiter in einem technischen Beruf, die von der zuständigen Behörde als relevant angesehen wird,
oder
iii) ein Jahr praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen und Abschluss eines gemäß Teil-
147 zugelassenen Grundlehrganges.
2. Für die Kategorie B2 und die Unterkategorien B1.1 und B1.3:
i) fünf Jahre praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen, wenn der Antragsteller über
keine frühere relevante technische Ausbildung verfügt; oder
ii) drei Jahre praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen und Abschluss einer Ausbildung
zum Facharbeiter in einem technischen Beruf, die von der zuständigen Behörde als relevant angesehen wird,
oder
iii) zwei Jahre praktische Erfahrung in der Instandhaltung von Einsatzflugzeugen und Abschluss eines gemäß Teil-
147 zugelassenen Grundlehrganges.