Modul 10 Luftfahrtgesetze für die EASA Teil 66 Lizenz auf http://www.EASA66.eu/de

                            

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___________ ist Personal, das für die Freigabe eines
Luftfahrzeugs oder einer Komponente nach Instandhaltungsarbeiten
verantwortlich ist.

   1. Der "lizenzierte Mechaniker"
   2. "Freigabeberechtigtes Personal”
   3. "Zeichnungsberechtigtes Personal"

________________ gleich alle Prozesse, durch die sichergestellt wird, dass das Luftfahrzeug die geltenden Anforderungen an die Lufttüchtigkeit erfüllt und sicher betrieben werden kann.

   1. "Instandhaltung"
   2. "Wartung"
   3. "Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit”

Für die Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit einzelner Luftfahrzeuge und die Erteilung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit ist in Deutschland zuständig

   1. die EASA
   2. die JAA
   3. das LBA

Die Lizenzen der Kategorie A3 und B1.3 sind für

   1. Flugzeug mit Kolbentriebwerk
   2. Hubschrauber mit Kolbentriebwerk
   3. Hubschrauber mit Turbinentriebwerk

Die Lizenzen der Kategorie A1 und B1.1sind für

   1. Flugzeug mit Kolbentriebwerk
   2. Flugzeug mit Turbinentriebwerk
   3. Hubschrauber mit Turbinentriebwerk

Änderungen des Instandhaltungsbetriebshandbuchs (MOE) müssen für in Deutschland zugelassene Betriebe genehmigt werden

   1. vom LBA
   2. von der JAA
   3. von der EASA

Das Gesamtformat der Bescheinigung kann erheblich vergrößert oder verkleinert werden,
solange die Bescheinigung kenntlich und lesbar bleibt.
  Das EASA-Formular-1

   1. muß in der Standardgöße sein
   2. darf nur vergrößert werden
   3. kann erheblich vergrößert oder verkleinert werden

Das EASA-Formular-1 für die Instandhaltung

   1. darf nur in deutscher Sprache ausgefüllt werden
   2. darf nur in englischer Sprache ausgefüllt werden
   3. kann in englischer Sprache ausgefüllt werden, wenn sie für
Zwecke der Ausfuhr verwendet wird, ansonsten in der jeweiligen Amtssprache

Die Wiederherstellung des Sollzustandes eines gebrauchten Artikels durch
Inspektion, Tests und Austausch in Übereinstimmung mit einer genehmigten
Norm, zur Verlängerung der Betriebszeit. Dies ist einztragen auf dem EASA-Formular-1 als

   1. GEÄNDERT
   2. REPARIERT
   3. ÜBERHOLUNG

EASA genehmigte Typen-Schulungen müssen von einer Schule durchgeführt werden, die zertifiziert ist nach

   1. Teil 121
   2. Teil 145
   3. Teil 147

**Q11*

**Q12*

**Q13*

**Q14*

**Q15*

**Q16*

**Q17*

**Q18*

**Q19*

**Q20*

**Q21*

**Q22*

**Q23*

**Q24*

**Q25*

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